Teilnahmebedingungen „Exi-Botschafter“
Stand: Oktober 2026
1. Veranstalter
Exis Kidsworld, Tony Miksch, Schützenhofbusch 8, 26441 Jever (nachfolgend „Exi“).
2. Teilnahme
Teilnehmen können volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Anmeldung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Exi-Partnerbetriebe nehmen über „Bring a Friend“ teil (Umsatzbeteiligung 30 % statt Prämie, siehe Kooperationsvertrag).
3. Prämie
(1) Schließt ein Gastronomie-, Hotel-, Freizeit- oder vergleichbarer Betrieb, der über den persönlichen Empfehlungslink bzw. -code der teilnehmenden Person zu Exi gekommen ist, einen Kooperationsvertrag mit Exi ab, erhält die Person eine einmalige Prämie von 100 €.
(2) Die Prämie wird 14 Tage nach beiderseitiger Unterzeichnung des Vertrags fällig, sofern der Betrieb bis dahin nicht gekündigt hat, und auf das angegebene Konto überwiesen. Exi erstellt darüber eine Gutschrift.
(3) Shop-Provision: Für Bestellungen im Online-Shop, die im selben Besuch nach dem Aufruf des persönlichen Shop-Links abgeschlossen werden, erhält die teilnehmende Person 20 % des gezahlten Warenwerts digitaler Produkte und 10 % des gezahlten Warenwerts physischer Produkte (jeweils ohne Versandkosten). Die Provision wird 30 Tage nach der Bestellung fällig, sofern die Bestellung nicht widerrufen oder storniert wurde. Eigene Bestellungen sind ausgeschlossen.
(4) Ausgezahlt wird, sobald das fällige Guthaben mindestens 25 € beträgt (Prämien für Betriebe erreichen das immer). Kleinere Beträge werden gesammelt.
(5) Keine Prämie gibt es für eigene Betriebe der teilnehmenden Person oder ihrer Angehörigen, für Betriebe, die in den letzten 6 Monaten bereits in Kontakt mit Exi standen oder schon Partner waren, und bei Missbrauch oder Täuschung. Entscheidend ist der erste Kontakt über den Link oder die Angabe des Codes im Vertragsformular.
4. Werbung
Die teilnehmende Person handelt nicht im Namen von Exi und macht keine Zusagen über die in den Unterlagen genannten Leistungen hinaus. Beiträge in sozialen Netzwerken sind als Werbung zu kennzeichnen. Unzulässig sind unerwünschte Werbe-E-Mails, -Anrufe oder -Nachrichten an Personen ohne Einwilligung (§ 7 UWG), irreführende Aussagen sowie das Schalten bezahlter Suchmaschinen-Anzeigen auf die Marke „Exi“ oder „Exis Kidsworld“.
5. Steuern
Die Prämie wird ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Für die Versteuerung ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich (z. B. § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 € im Kalenderjahr).
6. Ende
Die Teilnahme kann jederzeit per E-Mail beendet werden. Exi kann das Programm mit einer Frist von 4 Wochen beenden oder ändern; bereits entstandene Prämienansprüche bleiben bestehen. Bei Verstößen gegen Nr. 4 kann Exi die Teilnahme sofort beenden.
Exis Kidsworld